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Wissenswertes rund um eine Krankenfahrt

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In den unterschiedlichsten Fällen kann es sein, dass ein Patient mit den eigenen Möglichkeiten nicht zu seiner Behandlung fahren kann, wodurch in der Folge Unterstützung notwendig wird. Diese kann mit einer so genannten Krankenfahrt  von beispielsweise Taxi Maxi Car erhalten werden, denn dabei werden Personen zu ihrer Klinik, zu den Reha-Maßnahmen oder aber zum Arzt gebracht. Insbesondere bei den Kosten gibt es jedoch bei diesem Thema einiges zu beachten.

Die Genehmigung der Krankenfahrt

Inzwischen wird eine notwendige Krankenfahrt in aller Regel durch eine Krankenkasse übernommen und bezahlt, jedoch gilt es im Vorfeld einer solchen Fahrt durchdacht vorzugehen. Eine solche Möglichkeit in Anspruch zu nehmen und im Anschluss erst um die Erlaubnis hierfür zu fragen, kann dazu führen, dass der Patient die damit verbundenen Kosten selbst zu tragen hat. Genau aus diesem Grund gilt es darauf zu achten, dass sich um eine Genehmigung der Fahrt gekümmert wird. Eine solche Erlaubnis muss bei der Krankenkasse des Patienten eingeholt werden. In der Regel erfolgt eine Freigabe unkompliziert und schnell, denn anhand der Krankengeschichte eines Patienten kann eindeutig nachgewiesen werden, dass ein solcher Fahrdienst notwendig ist. Um jedoch die Möglichkeit abzudecken, dass notwendige Unterlagen eingereicht werden müssen, sollte sich bereits im Vorfeld einer Fahrt mit etwas zeitlichen Vorlauf um die jeweilige Genehmigung gekümmert werden.

Diese Fahrten sind ohne Genehmigung möglich

Eine Genehmigung einer Krankenfahrt ist jedoch nicht immer notwendig, denn der Gesetzgeber gibt unterschiedlichste Bereiche vor, in denen der Patient ein solches Dienstleistungsangebot direkt in Anspruch nehmen kann. Eine dieser Ausnahmen ist beispielsweise eine ambulante Operation oder aber die vor- und nachstationäre Behandlung in einem Krankenhaus. Eine Genehmigung einer solchen Fahrt ist ebenfalls dann nicht notwendig, wenn es sich um mobilitätsbeeinträchtigte Personen handelt, welche ansonsten nicht zu ihrer Behandlung gelangen können. Diese Ausnahme gilt für Patienten mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „H“, „Bl“ oder „aG“. Ebenfalls ist keine Genehmigung im Vorfeld einer solchen Fahrt notwendig, wenn die betroffene Person die Pflegestufe drei, vier oder fünf besitzt.

Auf eine mögliche Zuzahlung achten

Patienten sollten bei einem notwendigen Krankentransport hinsichtlich der Kosten unbedingt darauf achten, ob eine Zuzahlung ihrerseits notwendig ist. In der Regel übernehmen Krankenkassen die gesamten Fahrtkosten, wenn vorab eine Genehmigung eingeholt wurde oder aber wenn eine solche Fahrt nicht umgangen werden kann. Ansonsten kann es sein, dass der Patient bis zu 10 Prozent der Fahrtkosten selbst tragen muss, wenngleich die maximale Höhe gedeckelt ist. In diesem Fall sollte die betroffene Person Rücksprache mit der jeweiligen Krankenkasse halten, denn die damit verbundenen Kosten sind in den jeweiligen Versicherungspolicen festgeschrieben und definiert.

Wird ein Transport als Patient benötigt, so gilt es in der Planung dessen zudem rechtzeitig aktiv zu werden, denn speziell in ländlichen Gebieten ist oftmals eine sehr hohe Nachfrage nach dieser Dienstleistung vorhanden.


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